Verwaltungsvorstand
Dem Verwaltungsvorstand obliegt die Verwaltung der Kirchengemeinde, insbesondere die Vermögensverwaltung, soweit die Aufgaben nicht dem Pfarreirat, dem Pfarreivermögensverwaltungsrat oder dem Pfarreiökonomen obliegen. Ihm gehören der Pfarrer, der stellvertretende Pfarrer, der Pfarreiökonom und der stellvertretende Pfarreiökonom an.
Pfarreivermögensverwaltungsrat (PVVR)
Der Pfarreivermögensverwaltungsrat übt die Aufsicht über die Tätigkeit des Verwaltungsvorstandes und des Pfarreiökonomen aus und berät diese bei seiner Tätigkeit. Ein Katalog von Rechtsakten bedarf der Zustimmung des PVVR. Damit stellt er sicher, dass das Vermögen der Pfarrei nachhaltig und im Sinne der pastoralen Richtlinien eingesetzt wird.
Er besteht aus sieben bis elf Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus dem Pfarrer, zwei Mitgliedern des Pfarreirates sowie vier bis acht weiteren Personen, die nicht dem Pfarreirat angehören.
In seiner konstituierenden Sitzung am 19. November 2025 hat der Pfarreirat folgende Zusammensetzung des PVVR beschlossen:
- Franziska Geiges-Heindl (Pfarreirat)
- Thomas Rumbach (Pfarreirat)
- Michael Bechtold
- Bernhard Heck
- Wolfgang Lorenz
- Andreas Quirrenbach
- Dominik Schmolz
- Thomas Schneider
- Tobias Sedlmeier
- Wolfgang Stromberg
Weitere Informationen zur Arbeit des PVVR finden sich im Pfarreigesetz der Erzdiözese Freiburg.

