Haushaltsplan für das Jahr 2026 liegt zur Einsichtnahme aus

In seiner Sitzung vom 7. Oktober hat der Pfarrgemeinderat über den Haushaltsplan der Kirchengemeinde beraten und diesen beschlossen. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 17. November bis einschließlich 1. Dezember 2025, gem. § 17 Kirchensteuerordnung zur Einsicht  durch die Steuerpflichtigen im Pfarrbüro (Blumenstraße 23, 69115 Heidelberg) auf.

Der Haushaltsbeschluss im Wortlaut:

Haushaltsvolumen
Der Pfarrgemeinderat der Römisch-katholischen Kirchengemeinde (Katholische Stadtkirche) Heidelberg hat in seiner Sitzung vom 7.Oktober 2025 den Beschluss gefasst, den Kirchengemeindehaushaltsplan für das Jahr 2026 mit
• Erträgen i.H.v. 22.465.263 €
• Aufwendungen i.H.v. 23.829.007 €
• einem Finanzergebnis i.H.v. 465.069 €
• einem Sondervermögenergebnis i.H.v. 0 €
• Steueraufwendungen i.H.v. 14.981 €
• Rücklagenauflösungen i.H.v. 1.237.650 €
• Rücklagenzuführungen i.H.v. 0 €
festzustellen.
Der Beschluss über die Feststellung des Haushaltsplanes der Römisch-katholischen Kirchengemeinde Heidelberg gilt als genehmigt, wenn der Ergebnisplan gemäß § 16 der Haushaltsordnung ausgeglichen ist.
Kreditermächtigungen
In Rahmen des Haushaltsplans 2026 können
• zur Finanzierung von Investitionen Kredite bis zur Höhe von 1.780.000 €,
• zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Haushaltswirtschaft vorübergehend Liquiditätskredite bis zu Höhe von 1.000.000 €
aufgenommen werden.
Öffentliche Bekanntmachung und Auflegung des Haushaltsplans
Es wird bekanntgegeben und bestätigt, dass der Haushaltsplan der Römisch-katholischen Kirchengemeinde Heidelberg für das Jahr 2026 sowie der Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres zwei Wochen lang, und zwar in der Zeit vom 17. November bis einschließlich 1. Dezember 2025, gem. § 17 Kirchensteuerordnung zur Einsicht durch die Steuerpflichtigen im Pfarrbüro (Blumenstraße 23, 69115 Heidelberg)  aufliegt.
Heidelberg, 7. Oktober 2025