A-Z im Ehrenamt

 

Ein Aufgabenprofil hilft, das Engagement klar zu beschreiben und Tätigkeiten sowie benötigen Zeit genau zu umreißen. So können Interessierte besser einschätzen, ob das Engagement für sie passend ist. 
Sollten Sie für Ihre Gruppierung oder Ihr Projekt ehrenamtlich Engagierte suchen, senden Sie das ausgefüllte Formular an die Ehrenamtskoordinatorin. Sie wird Ihre Anfrage im Ehrenamtsportal platzieren.
 

Aufwendungen, die Engagierte im Rahmen ihres Ehrenamtes tätigen, werden selbstverständlich erstattet. Dabei kann es sich um (Arbeits)Material, Verpflegung für eine Veranstaltung oder Fahrtkosten handeln. Für die einzelnen Posten gibt es unterschiedliche Abläufe/Dokumente.
Die Belege für die Auslagenkönnen mit dem ausgefüllten Auslagenformular im Pfarrbüro zur Bearbeitung bzw. Weiterleitung abgegeben werden.
Bei Auslagen für Essen und Getränken benötigt es zusätzlich noch eine Liste mit den Namen, wer die Verpflegung erhalten hat.
Sollte einmal kein Beleg vorhanden sein, kann in Ausnahmefällen ein Eigenbeleg erstellt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.
Fahrtkosten lassen sich über das Auslagenerstattungsformular einreichen. Hierzu bitte die Wegstrecke und den Anlass der Fahrt angeben.
Für sämtliche Rückerstattungen wird eine Bankverbindung benötigt.
 

Ehrenamtliches Engagement macht sich in jeder Bewerbung gut. Mit der entsprechenden Bescheinigung lassen sich Erfahrungen und Kompetenzen, die erlangt wurden, gut darstellen. Gerne stellen die Ansprechpersonen aus dem Seelsorgeteam eine Ehrenamtsbescheinigung aus. 
 

Für alle Bereiche des Ehrenamtes sind die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Ziel ist der Schutz von Einzelpersonen, die Gewährleistung des Datengeheimnisses gegenüber Dritten oder Unbefugten und Wahrung der Rechte der Betroffenen. Das betrifft konkret die Auskunft, Sperrung oder Löschung der eigenen Daten. Speicherung und Nutzung von Daten sind nur für einen bestimmten Zweck erlaubt, über den informiert werden muss. Darüber hinaus dürfen Daten nicht verwendet werden. Daher benötigt jede Anmeldung einen Datenschutzhinweis (ggfls. Einverständniserklärung zur Nutzung der Daten). 
 

Das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt ist ein wichtiger und schützender Bestandteil der Arbeit in der Stadtkirche. In Bereichen, besonders der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder auch erwachsenen Schutzbefohlenen wird für das ehrenamtliche Engagement ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis benötigt. Es wird von der Kommune ausgestellt. Wer das Führungszeugnis für ein ehrenamtliches Engagement benötigt, erhält es kostenlos. Dafür ist ein Schreiben zur Beantragung des Führungszeugnisses bei der Ansprechperson im Seelsorgeteam erhältlich.
 

Alle, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, tragen Sorge dafür, dass mit diesen verantwortlich umgegangen wird. Sie verpflichten sich, dass sie das Datengeheimnis einhalten und erlangte Daten vertraulich behandeln – auch nach der Beendigung des Ehrenamts.
 

Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter.innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber.innen. Außerdem bietet sie Zugang zu Ermäßigungen, bspw. die ermäßigte Bahncard. 
Die Juleica kann im Anschluss an einen Ausbildungskurs beantragt werden.
 

Der grenzachtende Umgang ist wesentlicher Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen. Die Katholische Stadtkirche Heidelberg mit ihren Gemeinden, Teams, Gruppierungen und Diensten soll ein sicherer Ort für die uns anvertrauten Menschen sein. 
 

Viele Aufgaben im ehrenamtlichen Bereich können ohne großes Vorwissen übernommen werden. Dennoch gibt es Tätigkeiten, bei der eine gewisse Qualifizierung benötigt wird oder zumindest hilfreich sein kann. In der Erzdiözese Freiburg gibt es viele Angebote. Teilweise kann auch Sonderurlaub beantragt werden. Haben Sie Bedarf an einer bestimmten Qualifizierungsmaßnahme, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson im Seelsorgeteam oder die Ehrenamtskoordinatorin. 
 

Wer sich freiwillig und unentgeltlich engagiert, ist im Rahmen dieses Engagements unter dem Dach der Erzdiözese versichert. Bei einem Schadensfall wenden Sie sich am besten immer sofort an die hauptamtliche Ansprechperson bzw. das Pfarrbüro. Oft gibt es Fristen, die einzuhalten sind.
 

Besonders im Jugendbereich gibt es viele Möglichkeiten, Zuschüsse zu beantragen. Darüber hinaus gibt es Stiftungen, die ganz bestimmte Themenbereich fördern. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, über Spenden und Fundraising finanzielle Mittel für bestimmte Aktionen und Anliegen zu generieren. Viele Wirtschaftsunternehmen habe sich die Unterstützung von sozialem Engagement auf die Fahnen geschrieben. Hier lohnt es sich nachzufragen.
Informationen zu Zuschüssen für den Jugendbereich finden sich hier